Der nachfolgende Beitrag ist der zweite Teil einer Serie, der die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Investition und Bewirtschaftung von Immobilien nach der Reform der Investmentbesteuerung durch das AIFM- StAnpG beleuchtet. Zwar soll ausweislich der Gesetzesbegründung des AIFM-StAnpG der Ansatz des durch das KAGB aufgehobenen InvG weitergeführt werden – weshalb davon ausgegangen werden könnte, dass eine aktive Verwaltung des Immobilienvermögens aus steuerlicher Betrachtungsweise weiterhin unschädlich sein sollte. Der Gesetzgeber hat jedoch mit § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 3 Satz 1 InvStG einen unbestimmten Rechtsbegriff aufgenommen, dessen Interpretation die Praxis vor Herausforderungen stellt. Dass der Gesetzgeber nicht zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Investitionen in Immobilien durch Investmentvermögen die Grenzen der gewerbesteuerfreien Tätigkeit definiert und stattdessen die Abgrenzung der Finanzverwaltung überlässt, ist vor dem Hintergrund der Eingriffsverwaltung rechtsstaatlich bedenklich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.02.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-04 |
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