Es ist häufig behauptet worden, die Rechtsprechung des BFH zu den Formalanforderungen entspreche nicht hinreichend der EuGH-Rechtsprechung. Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sich aus der nachfolgenden Aufstellung ergibt. Doch zunächst sollen zur begrifflichen Klarheit die materiellen Voraussetzungen von den formalen Anforderungen unterschieden werden. Der EuGH hat dies insbesondere beim Vorsteuerabzug näher ausgeführt. Es gilt sinngemäß auch bei den Steuerbefreiungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-03 |
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