Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Nr. 2, § 5 Abs. 4a, § 52 Abs. 6a Satz 1 i.d.F. des UntStRFoG; HGB § 240 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1.
BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 – IV R 52/04
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.03.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-03-10 |
Seiten 88 - 90
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