1. Kauft ein Touristikunternehmen sämtliche Eintrittskarten einer Theatervorführung, übernimmt es das volle wirtschaftliche Risiko der Aufführung und tritt im eigenen Namen als Veranstalter auf, kann darin eine steuerfreie „Veranstaltung von Theatervorführungen“ i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG liegen.
2. Der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richtet sich bei Verpflegungsleistungen im Hotel nach der Belegenheit des Hotelgrundstücks (entgegen BMF-Schreiben vom 4. Mai 2010 IV D 2 – S 7100/08 – BStBl I 2010, 490).
UStG 1999 § 4 Nr. 20 Buchst. b, § 3a Abs. 2 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n
BFH-Urteil vom 21. November 2013 – V R 33/10
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-30 |
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