Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.
EStG § 33
BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 – VI R 7/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
Seiten 58 - 59
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