Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung wurden am 20.3.2013 die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2012 beschlossen. Im Vorfeld hatte es bezüglich der Herstellungskostenermittlung und der Rückstellungsbewertung erhebliche Diskussionen gegeben. Die Kontroverse hatte sich nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch die Abschaffung des umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzips und der Neuausrichtung der Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 EStG entzündet. Die Finanzverwaltung legt eine neue Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips im Hinblick auf die beiden Rechnungslegungsthemen vor, die fiskalpolitischen Zielsetzungen dient und aus steuersystematischer Sicht nicht überzeugt. Während auf der Aktivseite durch die Anhebung der steuerlichen Untergrenze der Herstellungskosten eine zusätzliche Durchbrechung der Maßgeblichkeit geschaffen wird, sollen auf der Passivseite die jeweils niedrigeren handelsrechtlichen Rückstellungsbeträge zur steuerlichen Gewinnermittlung im Sinne einer asymmetrischen Maßgeblichkeit herangezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-31 |
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