Nicht nur multinationale Konzerne, auch Kleinanbieter vertreiben ihre Waren online über das Internet, viele davon als „private“ Anbieter, ohne an die möglichen steuerlichen Folgen zu denken. Der vom Hessischen FG entschiedene Fall zeigt, dass selbst „private“ Anbieter über entsprechende Internet-Plattformen erhebliche Verlaufserlöse erzielen, die zu einer Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer führen können.
Dieser Aufsatz behandelt die Frage, wie der Handel mit Gegenständen von vermeintlich „privaten“ Anbietern ertragsteuerlich zu beurteilen ist, wenn die Gegenstände planmäßig in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und anschließend über Internet-Plattformen weiterverkauft werden. Nicht behandelt werden private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-07 |
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