Bei Betriebsprüfungen bei verbundenen Unternehmen sind häufig steuerlich optimierte Gestaltungen anzutreffen, bei denen rechtlich eigenständige Immobiliengesellschaften (Besitzunternehmen) bestehen, die ihren Immobilienbestand an verbundene Unternehmen (Betriebsunternehmen) überlassen. Die Separierung des Immobilienbestandes kann zum Zwecke der Haftungsbeschränkung geboten sein, sie ist aber auch als steuerliches Gestaltungsmittel wirkungsvoll einsetzbar.
Es wird in diesem Beitrag zu untersuchen sein, unter welchen Voraussetzungen dem Besitzunternehmen die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG gewährt werden kann, d.h. ob die Mieterträge ohne Belastung mit Gewerbesteuer vereinnahmt werden können.
Außerdem sind die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1e GewStG 2008 beim Betriebsunternehmen zu beachten.
Es soll in diesem Beitrag auf ausgewählte steuerliche Risiken hingewiesen werden. In der Anlage sollen die gewerbesteuerlichen Auswirkungen aus der Konzernsicht dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-30 |
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