Leistet die Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts eine lediglich buchhalterisch über ein konzernweites sog. Intercompany Accounting System (ICA-System) vollzogene Einlage von Geldmitteln in die Kapitalrücklage der Kapitalgesellschaft, um der Kapitalgesellschaft gemäß des zugleich gefassten Entschlusses eine unmittelbar der Einlage folgende und ebenfalls nur buchhalterisch vollzogene Tilgung von zuvor gewährten Gesellschafterdarlehen mit den zugeführten Geldmitteln zu ermöglichen, kann darin ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO zu erblicken sein, mit der Folge, dass der Vorgang bei der Kapitalgesellschaft wie ein Forderungsverzicht der Alleingesellschafterin zu behandeln ist.
(redaktioneller Leitsatz)
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 – 7 K 101/18
(Revision eingelegt – Az. des BFH I R 11/22)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
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