Steuertatbestände des Umsatzsteuergesetzes werden auch geprägt durch Begriffe, die in anderen Vorschriften mit Gesetzesrang (§ 4 AO) definiert werden. Im Steuerrecht wird weitgehend kein Wissen vermittelt, wie sich die daraus ergebenden Probleme vermeiden lassen. Der Beitrag zeigt auf, dass auch nach gesetzlicher Festschreibung der Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften genügend Probleme verbleiben, die vielfach nur mit Hilfe des steuerlichen Beraters gelöst werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.