Das Besteuerungswesen gilt allgemein als kompliziert und wenig strukturiert. Bei Lichte betrachtet ist in der täglichen Praxis die umfassende Sachverhaltsermittlung häufig wichtiger und auch schwieriger als die Rechtsanwendung selbst. Insbesondere die Betriebsprüfung dient der umfassenden Sachverhaltsermittlung. Die wichtigsten Grundsätze bestehen dabei zum einen in der Vorgabe, dass sowohl zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen ist und zum anderen in der Vorgabe, dass „alle Umstände des Einzelfalls“ zu berücksichtigen sind (Amtsermittlungsprinzip gem. §§ 88, 199 AO). Letzteres spielt in der Praxis der Betriebsprüfung eine überraschend untergeordnete Rolle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-13 |
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