Die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, zu dem Unternehmen, freie Berufe und die öffentliche Verwaltung gleichermaßen Ihren Beitrag leisten müssen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention“ will den gleich lautenden Auftrag der OECD (FATF – Financial Action Task Force on Money Laundering) aus dem Jahr 2010, der mit einem anständigen „Rüffel“ einherging, umsetzen. Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2011 ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben erteilt, so dass die neuen Regelungen ab 2012 gelten. Das Gesetz ist am 29.12.2011 in Kraft getreten. Wie die Regelung aussieht, welche die Finanzverwaltung hauptsächlich betreffen wird, zeigt dieser Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-06 |
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