Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung liegt gem. § 61 Abs. 1 AO dann vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist. Der Beitrag behandelt verschiedene Fragen der Festschreibung der (künftigen) Vermögensverwendung gem. § 61 AO unter Berücksichtigung der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 25.04.2024 – 10 K 70/21, StBp 2025, 38.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-13 |
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