Zum Ende der aktiven Unternehmensphase einer Personengesellschaft sind erhebliche finanzielle Nachteile für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter unausweichlich, wenn die getroffenen Regelungen zur Auflösung und Realteilung der Personengesellschaft umsatzsteuerrechtlich nicht belastbar sind.
Für die Gesellschafter der Personengesellschaft dürfte der lang andauernde Schwebezustand zudem belastend sein, wenn der Vorgang erst durch ein Verfahren vor dem BFH seinen Abschluss findet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-06 |
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