Auf Betreiben der Europäischen Kommission, als Organ der stark export-orientierten Wirtschaftsunion, wurde gem. deren formellen Vorschlägen aus den Jahren 2008 und 2014 die Schaffung verschiedener europäischer „Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung“, mit eigener (europäischer) Rechtspersönlichkeit und als supranationale Rechtsformen, angestrebt und zum Teil auch bereits verwirklicht. Hierfür wurden verschiedene Gesellschafts-Modelle mit einer gezielt eigenen qualifizierten rechtlichen Außenwirkung und unabhängig von den üblichen nationalen Gesellschaftsformen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitet (in bewusst rechtlicher Abgrenzung hiervon zugunsten einer echten transnationalen Unternehmensform in Europa). Diese Neugründungen von supranationalen Gesellschaftstypen haben verständlicherweise auch eine Reihe von „handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Auswirkungen“, letztere insbesondere, soweit die Bundesrepublik Deutschland mit dem EU-Sitzland einer solchen eigenständige EU-Gesellschaft ein DBA abgeschlossen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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