1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV)).
2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenzpriinzip, Effizienzprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip und Neutralitätsprinzip) folgen keine weitergehenden Zweifel an der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH, Beschluss vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)
Vorinstanz: FG Münster, Beschluss vom 11.01.2022 – 12 V 1805/21
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.10.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
