Als Spekulationsgewinne bezeichnet man Erträge oder im Gegenzug auch Verluste aus realisierten Werterhöhungen oder negativen Wertveränderungen beim Handel mit oder beim Ankauf und Verkauf von identischen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern (WG), wie mit Wertpapieren einschließlich Optionsberechtigungen, geschützten Rechten oder Grundstücken, innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen (Veräußerungsfristen). Rechte sind u. a. Urkunden, die bestimmte Anrechte verbriefen, so etwa auf die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen. Solche Gewinne aus – neutral bezeichnet – „Spekulationsgeschäften“ – sind nach der Rechtsprechung des BFH in aller Regel nicht auf Wiederholung angelegt und berechnen sich aus der Differenz von Ankaufspreis, abzüglich möglicher Aufwendungen für den Kauf, und eines erzielten Verkaufspreises, vermindert um nachgewiesene Ausgaben für einen solchen Verkauf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-04 |
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