Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (abgekürzt: VuV) werden nach nationalem und internationalen Steuerrechtssystemen gemäß den allgemein gültigen Zufluss-Prinzipien als Überschüsse der Einnahmen über die steuerlich zulässigerweise abziehbaren Werbungskosten charakterisiert (sog. Einnahmenüberschussrechnung, im Inland gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 EStG). Sie gelten daher nicht als typische Gewinneinkünfte. Entsprechend § 8 Abs. 1 des (deutschen) EStG werden als diesbezügliche steuerpflichtige Geldzuflüsse alle Bezüge in Geld oder Geldeswert aus den verschiedenen, jeweils gesetzlich normierten Einkunftsarten angesehen, so auch aus VuV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-06 |
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