Einkünfte aus „selbständiger Tätigkeit“ gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten. Sie zählen daher zu den steuerpflichtigen Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage für die steuerliche Erfassung von Einkünften aus selbständiger Arbeit ist der in § 18 EStG geregelte Einnahmenkomplex. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind vom betroffenen Steuerpflichtigen seit dem Veranlagungszeitraum 2008 in einer eigenständigen „Anlage S“ (vorher war es die Anlage GSE) als Beilage zur jeweiligen Jahres-Einkommensteuererklärung anzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
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