Einkünfte aus „selbständiger Tätigkeit“ gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten. Sie zählen daher zu den steuerpflichtigen Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage für die steuerliche Erfassung von Einkünften aus selbständiger Arbeit ist der in § 18 EStG geregelte Einnahmenkomplex. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind vom betroffenen Steuerpflichtigen seit dem Veranlagungszeitraum 2008 in einer eigenständigen „Anlage S“ (vorher war es die Anlage GSE) als Beilage zur jeweiligen Jahres-Einkommensteuererklärung anzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.