In seltener Eintracht haben Bundestag und Bundesrat und damit alle wesentlichen politischen Parteien die Einführung der elektronischen Rechnung im Umsatzsteuerrecht im Rahmen des Wachstumschancengesetz durchgewunken. Und auch von den großen Wirtschaftsverbänden kamen keine wirklich kritischen Stimmen. Dabei ist das bürokratische Erdbeben gerade für den Mittelstand gewaltig, der schon heute unter der Bürokratielast in Deutschland leidet. Spätestens zum 01.01.2028 werden deutschen Unternehmern wesentlich höhere Pflichten auferlegt, als die europäischen Vorgaben dies dann verlangen werden. Denn während die Europäische Union ausschließlich Unternehmern, die innergemeinschaftliche Umsätze erbringen, die verpflichtende Teilnahme am System der eRechnungen auferlegen will, wird in Deutschland der Einsatz elektronischer Rechnungen auch für reine Inlandsumsätze geregelt. Die Regelungen gelten grds. ab dem 01.01.2025, werden aber von einer großzügigen Übergangsregelung bis zum 31.12.2027 flankiert. Eine Auseinandersetzung mit der Thematik schon heute ist aber unumgänglich. So schlägt der DStV die Zwischenschaltung eines zertifizierten Dritten vor.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.05.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
