Zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern gibt es neben steuerrechtlich anzuerkennenden Rechtsbeziehungen oftmals auch die Problematik von verdeckten Einlagen und Gewinnausschüttungen. Von besonderer Bedeutung sind die Fälle, in denen nahe Angehörige den Vorteil erhalten.
Durch Einlagen oder dem Erwerb eigener Anteile kann es zu einer Werterhöhung der Anteile der anderen Gesellschafter kommen. Daneben stellt sich die Frage, wenn ausschließlich ein Gesellschafter Zahlungen in das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft leistet, ob er diese in derselben Höhe und damit disquotal zurückverlangen kann. Das Problem besteht darin, dass im Rahmen einer späteren Ausschüttung die übrigen Gesellschafter von einer beteiligungsidentischen Ausschüttung ausgeschlossen werden müssen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen neben den ertragsteuerrechtlichen Konsequenzen sich gleichfalls noch schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen ergeben können. Außerdem sollen die Voraussetzungen und Probleme einer disquotalen Ausschüttung dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-06 |
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