Die spezielle Verteilung der Ziffernstruktur zufällig entstandener Zahlen – Benford, unter Eingeweihten auch NBL (Newcomb-Benford Law) genannt – schwebte in den letzten Jahren als zwar grundsätzlich unbegründbares, aber quasi universales „Naturgesetz“ über der Welt der Revision des Rechnungswesens. Es wurde – bedingt durch die in Prüfsoftwaren (IDEA, ACL) eingebauten tools und die damit leichte Verwendbarkeit – gern durch Wirtschaftsprüfung und Betriebsprüfung angewandt, um Konsistenzen zu prüfen, um Manipulationen zu entdecken, um Bestätigungsvermerke zu begründen. Wenn man Durchschnittsbürgern, die davon noch nie gehört hatten, sagte, dass die Hälfte aller Zahlen mit 1 oder 2 beginne, lachten diese entweder ungläubig darüber oder vermuteten über- oder außerirdische Einflüsse.
In diesem Beitrag sollen Zusammenhänge zwischen NBL und einem weiteren, in der Welt der Buchungen sehr verbreitet gültigen Parameter – der logarithmischen Normalverteilung (logNV) – besprochen werden und es soll gezeigt werden, dass die digitale Ziffernanalyse durchaus ihre Berechtigung als rasches Prüfwerkzeug hat – allerdings unter der Voraussetzung der fachgerechten Anwendung unter den für sie passenden Bedingungen, dass es aber auch Fälle gibt, in welchen sich die Strukturanalyse besser zur Lokalisation von Risikobereichen eignet. Letztlich wird im Beitrag dann auch NBL durch logische Herleitung, also durch Begründung seiner Eigenart aus dem Bereich der „Mathemagie“ herausgeholt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.09.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-10 |
Seiten 241 - 248
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