Mit der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber die Berücksichtigung der Finanzierung von Unternehmen bei der Besteuerung neu geregelt. Bis dahin fanden sich Regelungen expliziter Art nur im § 8a KStG a.F. und im AStG. Nunmehr enthält das EStG die Grundregelung, die damit grundsätzlich für alle Unternehmensformen gilt. Die alte und die neue Regelung hatte bzw. hat den Verlust von Steuersubstrat im Inland mittels Fremdfinanzierung durch ausländische Gesellschafter oder verbundene Unternehmenseinheiten im Ausland im Blick und versuchte bzw. versucht diese zu beschränken. Die Neuregelung erfasst allerdings auch reine Inlandsvorgänge. Dies ist aus dem Verbot der Diskriminierung vor allem von in der EU ansässigen Gesellschaftern erforderlich. Die Beschränkung der Abzugsmöglichkeit von Finanzierungsaufwendungen verfolgt gleichzeitig das Ziel, Anreize für eine bessere Eigenkapitalbereitstellung durch die Unternehmenseigner zu geben, da die Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich als zu gering angesehen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.02.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
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