Die Jahre 2020 und 2021 haben in der Besteuerungspraxis den Übergang eingeläutet von den Verwaltungsgrundsätzen 1983 hin zu den zu den Verwaltungsgrundsätzen 2020 sowie den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise. Mit den Änderungen durch den Gesetzgeber im Rahmen des AbzStEntModG sowie ATADUmsG wird in der Literatur richtigerweise von der wohl größten Reform des § 1 AStG seit dessen Schaffung im Jahre 1972 gesprochen. Die Finanzverwaltung hat die Reform des Gesetzgebers damit „zeitnah begleitet“ und auch ihre Regelungen (Verwaltungsanweisungen) nach langen Jahren der Anwendung aktualisiert. Hierauf müssen und sollten sich nunmehr alle Rechtsanwender einstellen.
Für einen schnellen Überblick soll die nachfolgende Zusammenfassung dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-02 |
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