Nach dem Motto „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden“ hatten die Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am 9.5.2014 Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Nachdem der Bundesrat gegen den vom Bundeskabinett am 24.9.2014 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung keine Einwendungen erhoben und der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den Entwurf unverändert angenommen hatte, wurde das Gesetz am 22.12.2014 ausgefertigt. Seit dem 1.1.2015 gelten damit die verschärften Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen. Den Fokus der Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber auf den Steuerhinterzieher ausländischer Kapitalerträge gerichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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