In seinen Beschluss vom 13.6.20071) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bestimmungen des § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG und des § 93 Abs. 7 AO über den automatischen Abruf von Konteninformationen für verfassungsmäßig erklärt, soweit es um die Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder eine damit verbundene Rechtshilfe geht und soweit dies zur Feststellung und Erhebung von Steuern durch die Finanzbehörden erforderlich ist. Indem sie die Verwaltungsauffassung für den Zeitraum bis einschl. 2008 bestätigt, entfaltet die Entscheidung weitreichende Wirkung. Ob die Änderungen des § 93 Abs. 7 AO ab 1.1.2009 den vom BVerfG aufgestellten Kriterien weiterhin entsprechen, wird zu prüfen sein. Im Erlasswege sucht die Finanzverwaltung Unstimmigkeiten beim Vollzug der Steuergesetze zu vermeiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 71 - 76
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