Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 17.3.2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Der Bundesrat beschloss am 15.4.2011, von seinem Einspruchsrecht nach Art. 77 Abs. 2 GG keinen Gebrauch zu machen. Das Gesetz ist am 3.5.2001 (Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt die Gesetzesänderung und deren Auswirkungen dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-06 |
Seiten 153 - 159
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