Schon 1992 bei Schaffung des Europäischen Binnenmarktes waren die Zielvorstellungen der einzelnen Mitgliedstaaten (mit deutlich kleinerer Mitgliederzahl) so unterschiedlich, dass das Konzept der Europäischen Kommission zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einer Besteuerung nach dem sog. Ursprungslandprinzip scheiterte. Ein solches System würde aufgrund der Begünstigung der exportierenden Nationen und einer Benachteiligung der importierenden Mitgliedsländer eine erhebliche Veränderung der nationalen Haushalte nach sich ziehen, wozu die meisten Mitgliedstaaten schon damals nicht bereit waren. Daher wurden die seinerzeit eingeführten Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes zum 1.1.1993 nur als Übergangsmaßnahmen verabschiedet. Statt der damals veranschlagten vier Jahre dauert die Übergangsregelung heute aber immer noch an und wir leben seit mehr als zwei Jahrzehnten mit einem völlig unzureichenden und betrugsanfälligen Besteuerungssystem.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-04 |
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