Zum 1.1.2015 wurden im nationalen Steuerrecht Ergänzungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie umgesetzt. Dazu hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz dem KroationG – die Grundlagen geschaffen. Eine dieser Umsetzungen wurde als Mini-One-Stop-Shop-Regelung bekannt, und betrifft zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie die auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer und besonders genannte Leistungsempfänger. Dieses Verfahren könnte ein erster Versuch sein, die seit 1993 geltende Übergangsregelung des EG-Binnenmarkts zu einem Verfahren der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip umzugestalten. Zu den nationalen Gesetzesänderungen hat das BMF begleitend am 11.12.2014 ein umfangreiches Schreiben herausgegeben, mit dem auch der UStAE ergänzt worden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.