Im strafprozessualen Ermittlungsverfahren sowie im steuerlichen Erhebungsverfahren bietet die Möglichkeit einer Kontenabfrage ein wichtiges und praxisbewährtes Instrument, verdeckte Informationen aufzudecken. Die Betriebsprüfer, die Umsatzsteuersonderprüfer sowie auch die Lohnsteueraußenprüfer sind wiederholt mit der Situation konfrontiert, dass sie während der Prüfung die Vermutung erlangen, in der Buchführung könnten nicht alle Einnahmen enthalten sein. Erst ab dem Anfangsverdacht standen hierzu den Strafverfolgungsbehörden potente Ermittlungsmöglichkeiten zu. Nunmehr hat der Gesetzgeber mit dem Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4b AO ein mächtiges und wichtiges Instrument geschaffen, um bereits im Vorfeld eines Anfangsverdachtes weitere Aufklärungsmöglichkeiten zu haben. Daher soll in den nachfolgenden Ausführungen umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und zu den Berechtigten des Kontenabrufes gegeben werden, um abschließend konkret Situationen zu benennen, in denen ein Kontenabruf erforderlich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.