Im strafprozessualen Ermittlungsverfahren sowie im steuerlichen Erhebungsverfahren bietet die Möglichkeit einer Kontenabfrage ein wichtiges und praxisbewährtes Instrument, verdeckte Informationen aufzudecken. Die Betriebsprüfer, die Umsatzsteuersonderprüfer sowie auch die Lohnsteueraußenprüfer sind wiederholt mit der Situation konfrontiert, dass sie während der Prüfung die Vermutung erlangen, in der Buchführung könnten nicht alle Einnahmen enthalten sein. Erst ab dem Anfangsverdacht standen hierzu den Strafverfolgungsbehörden potente Ermittlungsmöglichkeiten zu. Nunmehr hat der Gesetzgeber mit dem Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4b AO ein mächtiges und wichtiges Instrument geschaffen, um bereits im Vorfeld eines Anfangsverdachtes weitere Aufklärungsmöglichkeiten zu haben. Daher soll in den nachfolgenden Ausführungen umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und zu den Berechtigten des Kontenabrufes gegeben werden, um abschließend konkret Situationen zu benennen, in denen ein Kontenabruf erforderlich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-04 |
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