Die KGaA ist eine Mischform, die sowohl Elemente des Unternehmertums mit denen einer Kapitalgesellschaft verbindet. Sie hat gegenüber der KG den Vorteil, dass sie im Falle von Betriebserweiterungen nicht auf eine Eigenfinanzierung angewiesen ist, sondern den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen kann. Vorliegender Beitrag gibt einen Überblick über die handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche und ertragsteuerliche Behandlung der KGaA.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-04 |
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