Gerade im Zuge von Betriebsprüfungen bei Spendenempfängern ergibt sich in der Praxis die Frage, wer dafür einzustehen hat, wenn erteilte Spendenbescheinigung unrichtig sind bzw. Zuwendungen nicht zu dem gemeinnützigen Zweck Verwendung fanden bzw. eine Gemeinnützigkeit beim Spendenempfänger abzuerkennen ist. Der folgende Beitrag möchte einige Eckpunkte der in diesem Zusammenhang sich ergebenden Haftungsproblematik beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
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