Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen sind regelmäßig die Überprüfung, ob Betriebseinnahmen vollständig erfasst worden sind. Als geeignete Prüfungsmethoden hierfür bieten sich u. a. die
– Kalkulation
– Geldverkehrsrechnung
– Vermögenszuwachsrechnung
an.
Die Kalkulation vollzieht die Schaffung des Warenumsatzes (Output) unter Berücksichtigung des Wareneinsatzes (Input) und betriebsspezifischer Gegebenheiten (Verderb, Schwund etc.) nach. Der Grundgedanke der Geldverkehrsrechnung ist, dass ein Steuerpflichtiger während des Vergleichszeitraumes nicht mehr Geld ausgeben oder anlegen kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt. Die Vermögenszuwachsrechnung unterscheidet sich von der Geldverkehrsrechnung lediglich dadurch, dass die Mittelverwendung für Vermögensanlagen stärker betont wird. Beide Rechnungen vollziehen die Geldflüsse nach. Sie lassen sich ineinander überführen. In beiden o.a. Urteilen erläutert der BFH ausführlich den Aufbau einer Geldverkehrsrechnung. An sie sind grundsätzlich die folgenden Anforderungen zu stellen: Die Rechnung muss den gesamten Geldverkehr des Steuerpflichtigen während des Vergleichszeitraumes erfassen, sowohl den Bargeldverkehr als auch den Giroverkehr.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-23 |
Seiten 192 - 197
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