Die freiberufliche Sozietät – in der Form einer GbR und der Partnerschaftsgesellschaft – kann auch gemeinschaftlich ausgeübt werden. Der gemeinschaftlichen Ausübung muss ein Gesellschaftsverhältnis zugrunde liegen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 4 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG). Der Gesellschaftszweck muss ausschließlich auf eine freiberufliche Tätigkeit ausgerichtet sein (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die GbR kann als Gemeinschaft nur eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG ausüben, wenn alle Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Gebundenheit selbständig auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind. Somit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-28 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.