Das Datenschutzrecht (insbesondere die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch die zur besonderen Berufsverschwiegenheit verpflichtenden berufsrechtlichen Regeln (z. B. § 57 Abs. 1 StBerG 3 , § 5 BOStB 4 und § 62 StBerG bei Gehilfen)) beeinflussen die Tätigkeit des Steuerberaters/der Steuerberaterin in nahezu allen Tätigkeitsbereichen. So ist dies auch im Bereich der sozialen Medien zu beachten. Viele Steuerberater nutzen die Möglichkeit, eine kostenfreie Präsenz in sozialen Medien zu betreiben, insbesondere im Facebook-Netzwerk, da sie es als unabdingbares Mittel ansehen, um einerseits gegenüber ihren Bestandsmandanten präsent zu sein, andererseits aber auch neue Mandate zu akquirieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-05 |
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