Das Datenschutzrecht (insbesondere die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch die zur besonderen Berufsverschwiegenheit verpflichtenden berufsrechtlichen Regeln (z. B. § 57 Abs. 1 StBerG 3 , § 5 BOStB 4 und § 62 StBerG bei Gehilfen)) beeinflussen die Tätigkeit des Steuerberaters/der Steuerberaterin in nahezu allen Tätigkeitsbereichen. So ist dies auch im Bereich der sozialen Medien zu beachten. Viele Steuerberater nutzen die Möglichkeit, eine kostenfreie Präsenz in sozialen Medien zu betreiben, insbesondere im Facebook-Netzwerk, da sie es als unabdingbares Mittel ansehen, um einerseits gegenüber ihren Bestandsmandanten präsent zu sein, andererseits aber auch neue Mandate zu akquirieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: