Der Erlass vom 11.1.1993, geändert durch BMF v. 5.12.2002, ist mit BMF-Schreiben v. 14.3.2006 im Zusammenhang mit dem Realteilungserlass grundsätzlich überarbeitet worden. Er tritt nunmehr an die Stelle des Erlasses v. 11.1.1993.
Die Überarbeitung berücksichtigt die Rechtsänderungen durch das StSenkG und das UntStFG und durch die Rechtsprechung (insbesondere hinsichtlich der Fremdfinanzierung von Abfindungen). Dies betrifft insbesondere den § 6 Abs. 5 EStG – Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen – und die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, § 6 Abs. 3 EStG.
Die neue gesetzliche Regelung aufgrund dieser Vorschriften sieht eine zwingende Übertragung zum Buchwert vor, während der Erlass vom 11.1.1993 von einem Wahlrecht in analoger Anwendung des § 24 UmwStG ausging. Die Erbauseinandersetzung von Betriebsvermögen ist, sofern nicht eine Betriebsaufgabe oder Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen durch die Erben vorliegt oder die Erbauseinandersetzung entgeltlich ist, zwingend ertragsteuerneutral.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 260 - 266
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