Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig: Förderung privater Investitionen in Photovoltaikanlangen zur Unterstützung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Intensivierung der Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Leider geschieht dies wieder einmal – wie in unserem Land seit Jahrzehnten schon praktiziert – durch die Änderung steuerlicher Vorschriften. Wie es besser geht, zeigen viele Nachbarländer: statt der Zahlung einer Einspeisevergütung an die Besitzer von Einfamilienhäusern mit Photovoltaikanlagen, um die es hier in erster Linie gehen soll, laufen in einigen europäischen Ländern die Zähler der Anlagen bei der Stromeinspeisung rückwärts, de facto muss der Photovoltaikanlagenbetreiber in diesen Ländern am Jahresende nur das bezahlen, was er per Saldo über den selbst erzeugten Strom hinaus zukaufen musste. Schlicht. Einfach. Genial. Aber genau aus diesem Grund in Deutschland undenkbar und darüber hinaus aufgrund des in unserem Land herrschenden Lobbyismus nicht umsetzbar. In Deutschland verdienen Stromkonzerne mit, wenn ein Photovoltaikanlagenbetreiber seinen Strom für aktuell 7 Cent einspeist, der dann von den Stromlieferanten wiederum für 30 bis 40 Cent weiterverkauft wird, nicht selten nachts sogar an den Betreiber der Photovoltaikanlage selbst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-04 |
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