Die Umsatzsteuer hat ihre Besonderheiten. Dazu gehört auch die im Wirtschaftsleben oft verkannte umsatzsteuerliche Formenstrenge. Diese Formstrenge wirkt sich insbesondere auf den Vorsteuerabzug aus. Wer die Vorsteuer in Anspruch nehmen will, muss Leistungsempfänger sein. In diesem Bereich sind Fehlerquellen nicht selten. Die Feststellungslast hat derjenige, der die Vorsteuer begehrt.
Dazu soll nur auf die so genannte Sozietätsfalle hingewiesen werden, bei der ein Sozius den Pkw im eigenen Namen und nicht – wie nötig – im Namen der Sozietät bestellt. Die Folge ist ein teurer und endgültiger Verlust der Vorsteuer. Die Problemstellung soll nachfolgend am alltäglichen Problem eines Pkw-Kaufs erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-02-01 |
Seiten 40 - 45
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