Ausgangspunkt für die Bewertung der Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) des Anlage- und Umlaufvermögens stellen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Die im eigenen Betrieb hergestellten Wirtschaftsgüter sind mit den Herstellungskosten, die von Dritten erworbenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Herstellungskosten beinhalten alle auf die Herstellung verwendeten Kosten. Voraussetzung ist ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Herstellung. Die Herstellung umfasst den gesamten Zeitraum vom Beginn des Herstellungsvorgangs bis zur Fertigstellung in gebrauchsbereitem Zustand. Maßgebend ist der sachliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Herstellungsvorgang.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.