Aufgrund des Urteils des FG Berlin-Brandenburg vom 26.2.2013 wurde dem BFH von dem Steuerpflichtigen die Rechtsfrage vorgelegt, ob eine Prüfungsanordnung, die an eine nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aufgelöste Personengesellschaft adressiert ist, unwirksam ist, da sie an einen nicht mehr existierenden Rechtsträger gerichtet ist, oder ob sie dahingehend ausgelegt werden kann, dass Inhaltsadressat der verbliebene Gesellschafter als Rechtsnachfolger der Gesellschaft war. Zudem wird angefragt, ob diese Prüfungsanordnung die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO auslösen kann. Das FG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz mit Urteil vom 26.2.2013 entschieden, dass eine Prüfungsanordnung, die an eine infolge Anwachsung gem. § 738 Abs. 1 BGB voll beendete Personengesellschaft gerichtet ist, dahingehend ausgelegt werden kann, dass Inhaltsadressaten die ehemaligen Gesellschafter der Personengesellschaft sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.05.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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