Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Auslegungsfrage des Finanzgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 3.5.2012 16 K 3383/10 F) beantworten, ob die Pauschalbesteuerung von Erträgen aus intransparenten Investmentfonds gemäß § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 (EuGH-Urteil vom 9.10.2014, Rs. C-326/12, „van Caster“) diesbzgl. entschieden, dass die pauschale Besteuerung von Erträgen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds nach § 6 InvStG eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Im Wesentlichen stellt der EuGH fest, dass zwar die Pauschalbesteuerung für Erträge sowohl aus ausländischen als auch aus inländischen Fonds gelte, die die Bekannt machungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 5 InvStG nicht erfüllen. Allerdings würden regelmäßig nur ausländische Investmentfonds, die nicht aktiv auf den deutschen Markt abzielen, diesen Pflichten nicht nachkommen, da für sie kein Anreiz bestehe, derartige Erfordernisse zu erfüllen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
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