Unter Auswahlverfahren versteht man, dass aus dem gesamten Prüfungsstoff Teilbereiche nach bestimmten Kriterien ausgewählt werden. Die Prüfung mittels Auswahlverfahren besagt damit lediglich, dass nicht alle Vorgänge geprüft werden. Werden Fehler in einem Teilbereich festgestellt, wird ggfs. die Prüfung in dem betreffenden Bereich ausgeweitet und intensiviert. Die Auswahl kann im Wesentlichen nach zwei verschiedenen Prinzipien erfolgen: die „bewusste Auswahl“, auch „bewusst gesteuerte Auswahl“ genannt, und die „Zufallsauswahl“. Daneben gibt es Prüfungsfelder, die mit der dem Prüfungsfeld eigenen Bedeutung mit einer über den Normalfall hinausgehenden Sorgfalt und Sicherheit überprüft und beurteilt werden. Ein derartiges Prüfungsfeld wird als Prüfungsschwerpunkt bezeichnet. Solche Prüfungsschwerpunkte können sich aus dem Prüfungsauftrag ergeben oder werden turnusmäßig ausgewählt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-06 |
Seiten 46 - 53
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