Scheinselbstständigkeit ist ein modernes Phänomen, das unter Kostengesichtspunkten gerne als outplacement oder outsourcing vermarktet wird. Dabei werden am liebsten die bisherigen Arbeitnehmer zu freien Mitarbeitern gemacht. Wenn der Arbeitsmarkt für die Bewerber schlecht ist, wird statt eines eindeutigen Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitsvertrag auf freie Mitarbeiterverträge zurückgegriffen. Rechtlich soll die bisherige Arbeit weiter wie bisher verrichtet werden, um so die hohen Lohnnebenkosten zu vermeiden. Rechtlich kann dann ein verdecktes Arbeitsverhältnis vorliegen. Es stellt sich die Frage, wie diese Fallgruppen der freien Mitarbeiter (freelancer) steuerlich zu behandeln sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 80 - 89
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