Dem Substanzwert kommt in der betriebswirtschaftlichen Lehre keine eigenständige Bedeutung zu. Dass der Gesetzgeber in § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG weiterhin am Substanzwert als Untergrenze der steuerlichen Unternehmensbewertung festhält, stand seit der Einführung dieser Regelung im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 stets in der Kritik. In der steuerlichen Praxis galt der Substanzwert bisher zumindest für solche Fälle als entbehrlich, in denen sich der gemeine Wert aus fremdüblichen Transaktionspreisen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag ableiten ließ. Das FG Münster stellte mit Urteil vom 15.04.2021 diese bis dato herrschende Meinung nun in Frage und rückt den Substanzwert damit wieder ins Scheinwerferlicht der Fachdiskussion.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-03 |
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