Vorliegender Beitrag beleuchtet anhand einer Fallgestaltung aus der Steuerfahndungspraxis die aktuelle, zum Teil kontrovers geführte Diskussion um die Berechtigung des strafprozessualen dinglichen Arrests zu Gunsten des geschädigten Steuerfiskus (§ 111d StPO i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2, § 73a StGB, sog. Rückgewinnungshilfe, Nr. 69c AStBV (St) 2010) und zeigt anhand der in dem Verfahren ergangenen instanzgerichtlichen Entscheidung dessen eigenständige Bedeutung und Berechtigung neben dem dinglichen AO-Arrest (§ 324 AO) auf. Ausgangssachverhalte wie der nachfolgend geschilderte werden häufig durch Feststellungen im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen an die Steuerfahndung gemeldet. Die Bearbeitung derartiger Verfahren kann dann häufig im gegenseitigen Zusammenwirken von Betriebsprüfung und Steuerfahndung als sog. „Kombi“-Prüfung (Nr. 129 Abs. 2 AStBV (St) 2010) erfolgreich durchgeführt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-26 |
Seiten 318 - 321
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