Steuerberater gewähren Steuerpflichtigen im Rahmen ihres vertragsgemäßen Auftrags geschäftsmäßige Hilfestellungen in steuerrechtlichen Angelegenheiten, meist gegenüber inländischen Finanzbehörden des Bundes oder der Länder, bei Bedarf sogar vor deutschen Finanzgerichten, und dies gelegentlich sogar gegenüber Finanzeinrichtungen im Ausland. Steuerberater sind dabei zumeist vertrauliche Partner des Mittelstandes, Gründungsberater und steuerrechtliche wie betriebswirtschaftliche Wegbegleiter oder gar Wegweiser in kleineren, aber durchaus auch in größeren Unternehmen, und so willkommene Vermittler zwischen ihren steuerpflichtigen Auftraggebern und diversen fiskalischen Institutionen, vergleichbar „Brückenbauern“ oder „Fährleuten“ zwischen zwei doch recht unterschiedlichen Ufern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-05 |
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