Soweit Steuerberater vermittelnd in steuerlichen Angelegenheiten und Verpflichtungen seines Auftraggebers gegenüber dem Fiskus bzw. den Finanzverwaltungen im In- oder Ausland eingeschaltet werden, treten sie nach außen hin flankierend an der Seite ihrer Mandanten oder als Einzelkämpfer verhandelnd für deren Interessen nach außen hin auf. Sie werden hierdurch als bevorzugte Ansprechpartner nahezu selbst zur Partei bzw. zur Gegenpartei im Verhältnis zu Finanzbehörden, und dies in Fällen erhobener Klagen ebenso gegenüber den angegangenen Finanzgerichten. Die Wahrnehmung von Funktionen eines Interessenvertreters setzt im Innen- und im Außenverhältnis auf beiden Seiten volles Vertrauen und Offenheit sowie eigeninitiative Verlässlichkeit voraus. Finanzbehörden oder Gerichten gegenüber sollte ein beauftragter Berater im Bedarfsfall aufklärend und so gezielt verteidigend für seinen Mandanten auftreten, als wären diese Streitigkeiten seine eigenen; denn dann erscheint ein angestrebter Erfolg (oder zumindest ein erstrittenes Teilergebnis hierzu) durchaus als wahrscheinlich. Ganz neu ist die Herausforderung von Steuerberatern als Ansprechpartner für Kirchensteuerpflichtige im Rahmen des zum 1.1.2015 eingeführten Kirchensteuerabzugsverfahrens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
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