Steuerberater sind Angehörige eines „Freien Berufs“ und zählen, wie erwähnt, zugleich zu den Organen der deutschen Steuerrechtspflege. Ihr Berufsbild ist – wie teils zuvor ausgeführt – geprägt durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Erfüllung der ihnen von Gesetzes wegen übertragenen Aufgaben. Vermittelnd begleiten sie ihre Mandanten somit als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen vereinbarten steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen, und dies stets mit dem Ziel, deren Interessen als Privatpersonen, Unternehmer oder Institution möglichst optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu justieren, zu fördern und zu sichern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-05 |
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