Mancher Steuerpflichtiger wird in der Betriebsprüfung mit einem Sicherheitszuschlag konfrontiert, teilweise sogar, wenn gar keine formellen Fehler oder jedenfalls nur marginale formelle Fehler gefunden werden. Aus Sicht des Betriebsprüfers ist dies eine Hinzuschätzung weiterer Einnahmen, weil er Zweifel an der Vollständigkeit der Erlöserfassung hat. Schwierig wird es, wenn solche Zweifel einerseits beim Prüfer bestehen, andererseits diese nicht sachlich verortet werden können und pauschal einfach in den Raum gestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-05 |
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