Pferde sind für vielfältige Fragestellungen bei der Einkommensteuer bekannt. Das gilt aber auch für die Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuerrecht wird kompliziert, wenn mehrere Beteiligte betroffen sind. Beim Reitsport entsteht diese Rechtslage, wenn der Reiter mit einem fremden Pferd siegreich an einem Turnier teilnimmt. Es sind sonstige Leistungen betroffen, wenn keine Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht am Pferd wie bei der Veräußerung erfolgt. Die Rechtslage wird noch komplizierter, wenn die Teilnahme an internationalen Turnieren im Ausland erfolgt und umsatzsteuerlich der Geldpreis zu beurteilen ist. Dann wird der im Schrifttum beklagte mangelhafte Vollzug des Umsatzsteuerrechts relevant.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-07 |
Seiten 6 - 14
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